Bei der sogenannten Vollkaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung, die ergänzend zur KFZ Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann. Sie wird für alle Schäden abgeschlossen, die am eigenen Fahrzeug entstehen können. Die Leistungen einer Teilkaskoversicherung sind hier in der Regel ebenfalls mit eingeschlossen. Rechtlich gesehen handelt es sich hier um zwei Vertragsteile. Wie hoch die Selbstbeteiligung ist, kann meist für die Voll- und die Teilkaskoversicherung separat festgelegt werden. Im Ausnahmefall gibt es auch die Möglichkeit, eine Vollkaskoversicherung ohne die Leistungen der Teilkaskoversicherung abzuschließen. Diese sind dann nicht im Leistungsumfang enthalten, wodurch diese Vollkaskovariante in der Regel auch etwas günstiger ist. Dennoch ist die Vollkaskoversicherung mit inkludierter Teilkasko immer noch der Klassiker unter den Zusatzversicherungen.
Die Vollkaskoversicherung ist jene Autoversicherung mit dem größten und umfassendsten Schutz. Sie deckt Schäden am eigenen Fahrzeug – sogar dann, wenn man diese selbst verursacht hat. Die Leistungen einer Teilkaskoversicherung sind grundsätzlich im Versicherungsschutz einer Vollkaskoversicherung enthalten. Möchte man somit eine Vollkaskoversicherung abschließen, ist daher in der Regel keine zusätzliche Teilkaskoversicherung nötig. Möchte man die Prämien für seine Vollkaskoversicherung möglichst gering halten, sollte man die Selbstbeteiligung entsprechend erhöhen. Diese steht meist in direktem Zusammenhang mit der Prämiengestaltung.

Lohnt sich eine Vollkaskoversicherung immer?

VollkaskoversicherungWer eine Vollkaskoversicherung abschließen möchte, sollte zumindest einen Jahreswagen, einen Neuwagen oder ein anderes wertvolles Fahrzeug fahren. Wurde das Fahrzeug durch eine Bank finanziert, fordert diese meist auch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Würde man als Fahrzeughalter keine Vollkasko abschließen, müsste man im Falle eines selbstverursachten Schadens für die Kosten mit seinem Privatvermögen aufkommen. Beachten Sie, dass die gesetzliche Haftpflichtversicherung lediglich die Schäden an anderen Fahrzeugen abdeckt – nicht jedoch die eigenen.
Bevor man eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließt, sollte man auf jeden Fall einen Versicherungsvergleich durchführen und sowohl die Prämien, als auch die Leistungen der unterschiedlichen Versicherer näher beleuchten. Vor allem bei diesen freiwilligen Versicherungen klaffen die Prämien und Leistungen oft weit auseinander.

Eine Vollkaskoversicherung inkludiert in der Regel auch die Leistungen einer Teilkaskoversicherung. Dies bringt natürlich einige Vorteile mit sich. Der anteilige Betrag für die Leistungen der Teilkasko kann durch einen Schadensfreiheitsrabatt ausgeglichen werden. Durch diese, in der Kaskoreform 2003 festgelegte Option, wurden Vollkaskoversicherungen teilweise sogar günstiger als Teilkaskomodelle. Dieses Phänomen ist auch unter dem Namen Organikbruch bekannt. Als Versicherungsnehmer sollte man wissen, dass Leistungen aus der Teilkaskoversicherung nicht zu einer Rückstufung des Schadensfreiheitrabattes führen.

Wer zusätzlich zur Teilkaskoversicherung auch eine Vollkaskoversicherung hat, kann sich über folgende zusätzliche Leistungen freuen:

Vandalismus, die mutwillige Zerstörung und Beschädigung von Kraftfahrzeugen durch Fremde.
Schäden am eigenen Kraftfahrzeug – auch jene, die selbst verschuldet wurden.

Anders als in Deutschland, gibt es in der Schweiz die Regelung, dass Schäden, die nicht von der KFZ Haftpflichtversicherung übernommen und nicht vom Verursacher getragen werden können, von einem „Nationalen Garantiefonds“ übernommen werden.

Neben dem Schadensfreiheitrabatt, spielen auch die Höhe der Selbstbeteiligung, die Regionalklasse und die Typenklasseneinstufung des Fahrzeugs eine wichtige Rolle bei für die Tarifberechnung.

Wer eine Vollkaskoversicherung abschließt, muss einige Vorschriften einhalten:

Der Verwendungszweck des KFZ muss rechtlich zugelassen sein – ein gesetzeswidriger Gebrauch des Fahrzeugs muss verhindert werden
Das Fahren ohne Führerschein bzw. Fahrerlaubnis kann vom Versicherer als Grund für eine Leistungsablehnung herangezogen werden.

Welche Pflichten hat man im Schadensfall?

Der Schaden muss innerhalb einer Woche bei der Versicherung gemeldet werden.
Als Versicherter muss man für die Aufklärung des Unfallhergangs zur Verfügung stehen.
Eine Vergrößerung des Schadens muss vom Versicherten wenn möglich verhindert werden (Nach dem Bruch einer Windschutzscheibe muss beispielsweise dafür gesorgt werden, dass kein Wasser durch Regen eintritt)