Wenn der Versicherer die Prämien erhöht erhält der Versicherungsnehmer automatisch ein Sonderkündigungsrecht!

Hat man als Versicherter kein Kündigungsrecht, so kann man seine KFZ Versicherung in der Regel immer zum Jahresende kündigen. Die Kündigung muss hierbei jedoch spätestens am 30. November eingereicht werden.

Abgesehen von der ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist, haben Sie als Versicherter jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Sonderkündigungsrecht. So kann man seinen Vertrag beispielsweise vorzeitig kündigen, wenn die Versicherung die Prämien erhöht. Ab der Bekanntgabe der Prämienerhöhung hat man einen Monat lang die Möglichkeit, seinen Vertrag zu kündigen. Dabei ist man an keinerlei ordentliche Fristen, wie etwa die einmonatige Kündigungsfrist, gebunden.

Ein Sonderkündigungsrecht kann auch dann entstehen, wenn die Einstufung in der Regionalklasse erhöht wird. Hierbei kommt es jedoch darauf an, wer für die Änderung der Einstufung verantwortlich ist. Wenn Sie beispielsweise umziehen, ändert sich die Regionalklasse automatisch – in diesem Falle haben Sie jedoch kein Sonderkündigungsrecht. Wenn der Versicherer Ihr Fahrzeug jedoch aufgrund von vermehrten Schadensmeldungen in eine andere Regionalklasse einstuft, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht antreten und den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen.

Weitere Anlässe für ein Sonderkündigungsrecht bei KFZ Versicherungen

SonderkündigungsrechtAbgesehen von der außerordentlichen Kündigung im Falle einer Beitragserhöhung und im Falle einer Umstufung in eine andere Regionalklasse, gibt es auch noch einige weitere Gründe für die Entstehung eines Sonderkündigungsrechts.

So kann man als Versicherter beispielsweise nach der Abwicklung eines Schadensfalls seinen Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen. Hierbei gilt eine Frist von einem Monat, ab der abgeschlossenen Schadensregulierung. Für die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts müssen nicht einmal Gründe vorliegen, denn auch wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit abgewickelt wurde, können Sie Ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen vorzeitig kündigen. Der Hauptgrund für eine Kündigung ist in diesem Fall daher nicht Unzufriedenheit, sondern die meist schlechtere Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse.

Auch im Falle eines Fahrzeugwechsels entsteht für Sie als Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Hierbei gibt es in der Regel kaum Probleme, weil man mit einem neuen Fahrzeug nicht an den bisherigen Versicherer gebunden ist.

Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug stilllegen und damit nicht mehr nutzen, können Sie Ihren Versicherungsvertrag vorzeitig und ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

Wenn Ihr Beitrag aufgrund der neuen Einstufung in die Typ- oder Regionalklasse erhöht wurde (verdeckte Beitragserhöhung) besteht für Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.

Achten Sie trotzdem darauf, dass Sie Ihre Kündigung auch oder gerade bei einem Sonderkündigungsrecht schriftlich und per Einschreiben einreichen.