Diese Unterlagen benötigen Sie für Ihre Kraftfahrzeug Zulassung!

Sie möchten Ihren LKW, Ihren PKW, Ihr Wohnmobil oder ein anderes Kraftfahrzeug zulassen? Dann müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So müssen Sie der Zulassungsbehörde beispielsweise eine Einzugsermächtigung erteilen, damit diese die anfallenden KFZ Steuern von Ihrem Konto abbuchen darf. Abgesehen davon dürfen Sie keine Steuerschulden haben (Gesetzgebung 2002).

Bezüglich der Dokumente, die Sie von der Zulassungsbehörde erhalten, gibt es seit Oktober 2005 einheitliche Bestimmungen für ganz Europa. Der sogenannte Fahrzeugschein wurde ab diesem Zeitpunkt von der Zulassungsbescheinigung Teil 1 abgelöst. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 ersetzt seit Oktober 2005 den bis dahin gültigen KFZ Brief.

Wenn Sie ein KFZ zulassen, sollten Sie wissen, dass es zwischen der Kraftfahrzeug Zulassung eines Neuwagens und der Zulassung eines Gebrauchtwagens kleine Unterschiede gibt. Im Folgenden erfahren Sie mehr.

Was brauchen Sie für die Kraftfahrzeug Zulassung?

Kraftfahrzeug ZulassungWenn Sie sich auf den Weg zur Zulassungsbehörde machen, um Ihr Fahrzeug anzumelden, sollten Sie einige Dinge im Gepäck haben. Das Wichtigste ist die Versicherungsbestätigungsnummer, die sogenannte eVB. Diese Nummer wird von der Versicherungsgesellschaft nach Abschluss einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung ausgehändigt und ermöglicht es der Zulassungsbehörde, alle fahrzeugrelevanten Daten online abzurufen. Neben der eVB sollten Sie bei der Kraftfahrzeug Zulassung natürlich auch noch einen gültigen Personalausweis, den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung 1 und 2) bereithalten. Außerdem ist natürlich auch noch die Bestätigung einer TÜV/AU Überprüfung mitzubringen. Je nach Zulassungsbehörde, verlangt diese auch noch Ihre Kontodaten, damit die KFZ Steuern gleich abgebucht werden können.

Die Kraftfahrzeug Zulassung bzw. Anmeldung bzw. Zulassung eines Neuwagens

Für die Anmeldung eines Neuwagens müssen Sie einiges mitnehmen. Zum einen sollte man die Versicherungsbestätigung bzw. die Versicherungsbestätigungsnummer (ehem. Deckungskarten oder Doppelkarte) bereithalten. Außerdem benötigen Sie einen gültigen Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 sowie den Fahrzeugbrief.

Die Kraftfahrzeug Zulassung bzw. Anmeldung eines Gebrauchtwagens

Abgesehen von der Versicherungsbestätigung bzw. der Versicherungsbestätigungsnummer benötigen Sie bei der Anmeldung eines Gebrauchtwagens auch noch einen Personalausweis, die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 sowie eine Bestätigung für eine TÜF Hauptuntersuchung. Außerdem muss eine Bestätigung der ASU (Abgas-Sonder-Untersuchung) vorgewiesen werden können. Zu guter letzt müssen Sie nur noch die Kennzeichen Ihres alten Fahrzeugs mitnehmen und schon wird das alte Auto ab und der neue Gebrauchtwagen angemeldet.

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