Mit unserem Wohnmobilversicherungsvergleich lässt sich die Wohnmobilversicherung preiswert auffinden und Sie können dazu pro Jahr bis zu mehrere hundert Euro einsparen; denn die Preise der Kraftfahrzeugversicherung unterscheiden sich oftmals enorm, je nach gewähltem Leistungsumfang und den Schadenfreiheitsklassen des Halters. Ob für eine Zulassung des Wohnmobils oder den Wohnmobilversicherungsvergleich der bestehenden KFZ Versicherung benutzen Sie heute den unverbindlichen und kostenlosen Wohnmobilversicherungsvergleich um die Wohnmobilversicherung preisgünstig abzuschließen.

Individuelle Berechnung Ihrer Versicherung mit dem Wohnmobilversicherungsvergleich

Der Wohnmobilversicherungsvergleich ist ganz einfach durchzuführen

WohnmobilversicherungsvergleichMit wenigen Angaben zu Ihrem Wohnmobil vergleicht der Wohnmobilversicherungsvergleich Versicherungen ganz nach Ihren persönlichen Wünschen. Der Tarifrechner ermöglicht es Ihnen in wenigen Schritten individuell auf Ihr Wohnmobil angewandte Angebote zu finden. Ebenso ist es kein Thema bestimmte Zusätze in Ihren Schutz einzubinden. Der Wohnmobilversicherungsvergleich ermöglicht schließlich einen schnellen Übersicht über Leistungen und Preis und das damit verbundene mögliche Einsparpotenzial. Sie haben die Gelegenheit Ihre Kraftfahrzeugversicherung abzuschließen und erhalten dazu Ihre elektronische Versicherungsbestätigung spätestens nach 1-24 Stunde/n. Bei Policen die am Wochenende oder an einem Feiertag über den Wohnmobilversicherungsvergleich getätigt werden empfangen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung direkt am Montagmorgen. Bestimmen Sie sich jetzt für eine günstige Wohnmobilversicherung und sparen Sie jetzt am Beitrag und nicht an den Versicherungsleistungen.

Wohnmobilhaftpflicht

Eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung:

  • schützt vor den finanziellen Folgen eines Unfall
  • schützte nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter
  • ist eine Pflichtversicherung
  • deckt dazu auch Schadensersatzansprüche ab

Mit einer Kraftfahrzeughaftpflicht deckt man schließlich die nachfolgenden Schadensfälle ab:

  • Vermögensschäden
  • Schmerzensgeld u.ä.
  • dazu noch Personenschäden wie Heilungskosten oder Renten

Schadensfälle am eigenen Wohnmobil, sowie der Fahrzeugführer sind trotzdem keineswegs mit abgedeckt.

Gewöhnlich tritt der Geschädigte im Schadensfall an die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung des Gegners heran. Durch einen Austausch dieser Daten wird dadurch die Regulierung über eine Haftpflichtversicherung des Unfallgegners angestoßen.

Die Versicherungsbeiträge der Gesellschaften rechnen sich nach einer Reihe von Kriterien. Hohe Bedeutung besitzen dazu zudem:

  • das Alter des Autos bei der Zulassung
  • der Fahrerkreis
  • der nächtliche Abstellplatz
  • das Alter des Versicherungsnehmers
  • wie lange der Fahrer die Fahrerlaubnis hat
  • dazu auch spezielle Berufsgruppeneinstufungen

Die Prämie einer Wohnmobilhaftpflicht berücksichtigt einen Schadenfreiheitsrabatt. Dazu kann sich eine Versicherungsprämie im optimalen Fall um 75 Prozent vermindern. Treten verstärkt Schäden ein, kann ein Prämienzuschlag eingefordert werden. Somit sollte ein PKW auf den Verwandten zugelassen werden mit dem idealsten Sf-Rabatt.

Die vorgeschrieben Mindestdeckungssummen betragen nach § 4 PflVG:

  • 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
  • 50.000 Euro für Vermögensschäden
  • dazu noch 1 Million Euro für Sachschäden

Liegt dazu die Schadenshöhe des entstandenen Schadens die Deckungssummen, somit haftet der Unfallverursacher für zusätzlich anfallenden Betrag.

Fahrzeugversicherungen

Die Fahrzeugversicherung deckt übrigens Reparaturen am Automobil des Eigentümers ab. Dabei bietet die Kasko einen optionalen Schutz zur Kraftfahrzeughaftpflicht. Selbige ist eine nicht zwingend benötigte Fahrzeugversicherung und haftet bei:

  • Beschädigung
  • Demolierung
  • dazu auch Verlust des PKW

An dieser Stelle differenziert man übrigens die Vollkaskoversicherung und die Teilkasko-Versicherung.

Vollkasko-Versicherung

Meist ist in der Vollkasko-Versicherung die Teilkasko enthalten. Folglich erweitert sich durch eine Vollkaskoversicherung der durch die Teilkasko gedeckte Schaden um folgende Fälle:

  • eigene Fahrzeugschäden bei selbst verschuldeten Unfällen
  • dazu noch Vandalismus

Obendrein kann sich ein solcher Schadenfreiheitsrabatt auch auf die enthaltene Teilkasko-Versicherung auswirken. Schäden aus dem Areal einer Teilkaskoversicherung führen dann ebenso nicht zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes. Zur Berechnung einer Versicherungsprämie werden der Sf-Rabatt, die Höhe der Eigenbeteiligung, die Typen- und die Regionalklasse des Kraftfahrzeuges herangezogen. In keiner Weise abgesichert in der Vollkasko sind die folgenden Schäden am Fahrzeug:

  • Reifenschäden
  • Erdbeben, Krieg, Eingriff der Staatsgewalt oder Menschenmassen
  • dazu Kernenergie

Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko-Versicherung sichert übrigens dazu generell folgende Schadensfälle am Kraftfahrzeug ab:

  • Marderbiss
  • Diebstahl und Raub
  • Brand und Explosion
  • verschmorte Kabel
  • Wildschaden durch Haarwild nach dem BJagdG
  • dazu auch Hagel, Blitzschlag, Sturm, Überschwemmung und andere Naturgewalten

Folglich gibt es dazu mehrere Versicherungsmodifizierungen bei den Versichernden Gesellschaften. Hier richtet sich eine Prämienhöhe in aller Regel nach der Typen- und Regionalklasse. Auch können folgende Faktoren eine Rolle spielen:

  • eine Selbstbeteiligung
  • die durchschnittliche jährliche Kilometerleistung
  • das Alter des Fahrzeugs
  • dazu noch das Alter des Versicherten